Hier finden Sie unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen als PDF.
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, die uns über Montage, Inbetriebnahme oder Kundendienst erteilt werden, soweit diese Aufträge außerhalb unseres Betriebes, jedoch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden müssen.
Unsere Mitarbeiter dürfen nur Aufgaben erledigen, die zuvor zwischen uns und dem Auftraggeber schriftlich vereinbart sind.
Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, die Arbeitszeit in eine Arbeitszeitbescheinigung einzutragen. Die Arbeitszeit sowie die Fahrtzeiten und Fahrtkilometer sind vom Auftraggeber durch Unterschrift zu bestätigen. Diese Bescheinigungen bilden die Grundlage für die Berechnung. Leisten unsere Mitarbeiter auf Wunsch des Kunden Überstunden oder Sonn- und Feiertagsarbeiten, sind wir berechtigt, Überstundenvergütung zu berechnen. Wir gehen dabei von einer normalen Arbeitszeit von 40 Stunden aus, verteilt auf die Wochentage Montag bis Freitag 8,0 Stunden. Sollten die Arbeiten unserer Mitarbeiter ohne unser Verschulden unterbrochen werden, fallen die daraus entstehenden Mehrkosten für Reise- und Wartezeiten dem Kunden zur Last. Das gilt insbesondere für den Fall, dass der Auftraggeber oder Dritte von ihm beauftragte Unternehmen eine Verzögerung der Arbeiten verursachen. Montagerechnungen sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen.
Bauseitig muss gewährleistet sein, dass zu Beginn unserer Arbeiten eine befestigte Zufahrtsmöglichkeit bis zum Aufstellungsplatz der Anlagen besteht; Einbringungsöffnungen in der von uns vorgegebenen Größe vorhanden sind, so dass die Anlagen auch wirklich zum Aufstellungsplatz transportiert werden können; der Transportweg darf nicht behindert sein; sämtliche Kanäle und Fundamente, die zur Aufstellung der Anlagen erforderlich sind, nach unseren Plänen - soweit die Erstellung der Pläne zum vereinbarten Lieferumfang gehört - fertiggestellt sind; erforderliche Rohrgräben für erdverlegte Rohrleitungen nach unseren Plänen - soweit die Erstellung der Pläne zum vereinbarten Lieferumfang gehört - fertiggestellt und die erdverlegten Rohrleitungen untermauert und/oder befestigt sind; entsprechend den einschlägigen Vorschriften; alle Wand-, Decken- und Dachdurchführungen nach unseren Plänen - soweit die Erstellung der Pläne zum vereinbarten Lieferumfang gehört - vorbereitet sind; der Aufstellungsplatz abgedeckt, von den Seiten geschützt und absperrbar ist; der Montageraum beleuchtet und im Winter beheizt ist, mindestens 8°C; ein Stromanschluss von 230/400 V im Montageraum vorhanden ist; ein Raum für Werkzeuge und Kleinmaterial absperrbar zur Verfügung steht; die Deckendurchbrüche zur Anbringung von Greifzügen vorhanden sind; die von uns vorgeschriebene Mindesttemperatur für bestimmte Anlagenteile auf der Baustelle sichergestellt ist; dies trifft insbesondere bei Frostgefahr zu.
Für die Einweisung in die Funktion und in die Bedienung der Anlage muss während der gesamten Dauer der Inbetriebnahme entsprechendes Bedienungspersonal zur Verfügung stehen. Die erforderlichen Anschlüsse an das Netz, also für Rohwasser, Abwasser, Reinwasser, Dampf, Luft, Entlüftungs- und Sicherheitsleitungen ins Freie müssen betriebsbereit zur Verfügung stehen. Eine Anschlussmöglichkeit an das Stromnetz von 230/400 V muss gewährleistet sein. Bei der Inbetriebnahme von Schwimmbädern muss das Becken mit Wasser gefüllt sein. Die von uns aufgegebenen Chemikalien, die für die Inbetriebnahme erforderlich sind, müssen vorhanden sein. Die Räume müssen mindestens 15°C aufweisen.
Zusätzliche Leistungen bedürfen grundsätzlich einer gesonderten Vereinbarung.
Für unseren laufenden Wartungsdienst gelten die entsprechenden Wartungsverträge sowie unsere aktuellen Richtlinien zur Durchführung unseres Wartungsdienstes. Es wird empfohlen, bei Betrieb einer Anlage sich diesem Wartungsdienst anzuschließen.
Gerichtsstand ist das für unseren Firmensitz zuständige Amtsgericht.
Diese Bedingungen ergänzen unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen.
Stand: 05/2022