1. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss
Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen entgegenstehenden Bedingungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Bestimmungen des Käufers nicht im Widerspruch zu den Verkaufs- und Lieferbedingungen stehen, sondern diese nur ergänzen. Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Besteller ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung, es sei denn, die Lieferung wird innerhalb vorgenannter Frist ausgeführt. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.
2. Urheberrecht
Soweit wir Zeichnungen anzufertigen haben, wird auf das Urheberrecht verwiesen. Solche Unterlagen dürfen dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden, soweit es die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäfts nicht erfordert.
3. Beanstandung unvollständiger Lieferungen
Die Unvollständigkeit einer Lieferung kann vom Kunden nur binnen 8 Tagen nach Ankunft der Waren beim Kunden beanstandet werden.
4. Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Lieferwerk ohne Mehrwertsteuer. Der vereinbarte Preis erhöht sich entsprechend den Listenpreisen der Fa. Grünbeck, Höchstädt, wenn die Lieferung vertragsgemäß mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgt und soweit die Listenpreiserhöhung auf zwischenzeitliche Materialpreiserhöhungen, tarifliche Lohnerhöhungen oder Erhöhungen der Umsatz- oder Gewerbesteuer zurückzuführen sind.
5. Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Vergütung wird sofort nach erbrachter Leistung und Rechnungsstellung fällig. Dabei gilt als vereinbart: Zahlung gemäß Vereinbarung. Von Lohn- und Mietkosten kann kein Skonto abgezogen werden. Bei Annahme von Wechseln oder anderen nichtbaren Zahlungsmitteln (die nur erfüllungshalber erfolgt) gehen die Spesen zu Lasten des Bestellers. Wird ein Wechsel nicht eingelöst, so ist der Gesamtbetrag der Rechnung sofort zur Zahlung fällig. Bei Verzug des Bestellers ist der jeweils offene Restbetrag mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
6. Aufrechnung
Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit Gegenforderungen zulässig, die entweder tituliert oder von uns anerkannt sind.
7. Lieferfristen
Vereinbarte Lieferfristen können von uns angemessen überschritten werden, wenn uns unvorhergesehene Hindernisse an der rechtzeitigen Erfüllung hindern und wenn deren Beseitigung für uns nur unter Aufwand unzumutbarer Opfer möglich wäre.
8. Nachfrist
Wird die Lieferung oder Leistung durch unser Verschulden verzögert, so ist der Besteller berechtigt, uns in Verzug zu setzen. Als angemessene Nachfrist werden 4 Wochen angesehen.
9. Versand
Die Gefahr für den Transport der Ware geht nach Verlassen des Werkes auf den Besteller über. Bitte beachten Sie, dass wir SLVS-Verzichtskunde sind.
10. Zusatzbedingungen
Wird uns die Montage, Inbetriebnahme oder Wartung von Anlagen übertragen, so gelten zusätzlich die dafür gesondert übergebenen Bedingungen. Bei der Lieferung von Whirlpools und Tauchbecken gelten zusätzlich und – soweit von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichend – vorrangig die Verkaufs- und Lieferbedingungen für Whirlpools und Tauchbecken.
11. Gewährleistung
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Bei Lieferung offensichtlich mangelhafter oder schadhafter Anlagenteile müssen uns diese zur Wahrung der Ersatzansprüche des Kunden binnen 8 Tagen nach Anlieferung gemeldet sein.
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Ist lediglich ein Einzelteil aus der Anlage auszuwechseln, so können wir verlangen, dass der Besteller dieses Teil der Anlage, das ihm von uns neu zur Verfügung gestellt wird, selbst auswechselt, wenn die Kosten für die Entsendung eines Monteurs unverhältnismäßig hoch sind.
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Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich
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zwei Jahre: bei Geräten für den privaten Gebrauch (bei natürlichen Personen)
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ein Jahr: bei Geräten für den industriellen oder gewerblichen Gebrauch (bei Unternehmen)
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zwei Jahre: bei allen DVGW-geprüften Geräten, auch für den industriellen und gewerblichen Gebrauch im Rahmen der Haftungsübernahmevereinbarung mit dem ZVSHK ab Auslieferung bzw. Abnahme.
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Ausgenommen sind elektrische Teile und Verschleißteile.
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Voraussetzung für Gewährleistung sind die genaue Beachtung der Betriebsanleitung, ordnungsgemäße Montage, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung der Geräte und/oder Abschluss eines Wartungsvertrages innerhalb der ersten sechs Monate. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so erlischt die Gewährleistung.
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Bei Verwendung von Dosierlösungen oder Chemikalien anderer Hersteller, auf deren Qualität und Zusammensetzung wir keinen Einfluss haben, erlischt die Gewährleistung.
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Fehler und Beschädigungen,die durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind, unterliegen nicht der Gewährleistung.
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Gewährleistungsansprüche bestehen nur, wenn der Kunde die laufende Wartung entsprechend unseren Betriebsanleitungen vornimmt oder vornehmen lässt und wenn er Ersatzteile sowie Chemikalien verwendet, die von uns geliefert oder empfohlen sind.
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Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei Frost-, Wasser-und elektrischen Überspannungsschäden, bei Verschleißteilen, insbesondere elektrischen Teilen.
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Die Ansprüche des Käufers beschränken sich auf Nacherfüllung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Mehrfache Nacherfüllungen sind zulässig. Schlägt die Nacherfüllung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
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Bei Gewährleistungsfällen an Anlagen, die nicht in Deutschland installiert sind, übernimmt die Gewährleistung der durch Grünbeck autorisierte Kundendienst vor Ort. Ist in dem speziellen Land kein Kundendienst benannt, so endet der Kundendiensteinsatz von Grünbeck bzw. Wassertechnik Schnell GmbH an der deutschen Grenze. Alle anderen hierbei entstehenden Kosten außer Material sinddurch den Kunden zu tragen.
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Wurde während der Gewährleistungsfrist ein Mangel festgestellt, verjähren die Gewährleistungsansprüche nicht vor Ablauf von 4 Monaten nach erstmaligem Auftritt des Mangels.
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Wurde die Ware im Rahmen der Gewährleistung unsererseits repariert oder ersetzt, verjähren die Gewährleistungsansprüche nicht vor Ablauf von 2 Monate nach Übergabe der reparierten/ersetzten Ware.
12. Haftungsbegrenzung
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Von einer Haftungsbegrenzung ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
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Sonstige Schadensersatzansprüche sind sowohl gegen WTS Wassertechnik Schnell GmbH & Co. KG als auch gegen ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer
mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung von WTS Wassertechnik Schnell GmbH & Co. KG oder auf einer vorsätzlichen oder mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von WTS Wassertechnik Schnell GmbH beruhen. Für die Fälle in denen dieser Haftungsausschluss nicht greift, ist der Schadensersatz auf einen
Betrag von EUR 2.500,00 begrenzt. Für vertragsuntypische, nicht vorhersehbare Schäden wird nicht gehaftet.
13. Beendigung des Vertragsverhältnisses
Beendet der Kunde das Vertragsverhältnis, ohne dass dies von WTS Wassertechnik Schnell GmbH & Co. KG zu vertreten ist, so kann WTS Wassertechnik Schnell GmbH & Co. KG ohne besonderen Nachweis eine Entschädigung in Höhe von 40 % des Nettoauftragswertes beanspruchen, sofern im Einzelfall WTS Wassertechnik Schnell GmbH & Co. KG nicht einen höheren Schaden nachweisen kann. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
14. Eigentumsvorbehalt
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Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent), die Wassertechnik Schnell GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, bleibt die Ware Eigentum von Wassertechnik Schnell GmbH. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Wassertechnik Schnell GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung. Erlischt das (Mit-) Eigentum von Wassertechnik Schnell GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf Wassertechnik Schnell GmbH übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum von Wassertechnik Schnell GmbH unentgeltlich. Ware, an der Wassertechnik Schnell GmbH (Mit-)Eigentum zusteht,wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
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Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Wassertechnik Schnell GmbH ab. Wassertechnik Schnell GmbH ermächtigt ihn, die an Wassertechnik Schnell GmbH abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in deren eigenem Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
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Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von Wassertechnik Schnell GmbH hinweisen und Wassertechnik Schnell GmbH unverzüglich benachrichtigen.
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Bei pflichtwidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist Wassertechnik Schnell GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Wassertechnik Schnell GmbH liegt – soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrage.
15. Warenrücksendungen
Warenrücksendungen können nur nach vorheriger Vereinbarung erfolgen. Die Rücknahmegebühr beträgt 20% vom Nettowarenwert, mindestens jedoch 20 Euro. Rücksendungen unter 20 Euro Warenwert können nicht gutgeschrieben werden. Erforderliche Aufarbeitungskosten werden gesondert berechnet. Die Rücklieferung muss frachtfrei zu Wassertechnik Schnell GmbH bzw. zum Lieferwerk erfolgen.
16. Deutsches/internationales Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort und Vertragsauslegung
Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf. Außerhalb der EU gilt das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf, sofern nicht besondere Exportbedingungen vereinbart sind. Gerichtsstand für Auseinandersetzungen jeglicher Art ist Mainz. Erfüllungsort ist Mainz. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages.
17. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zur Verfügung. Wir sind bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag direkt mit unserem Vertragspartner einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus sind wir zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) nicht verpflichtet und können Ihnen die Teilnahme an einem solchen Verfahren auch nicht anbieten. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen und Problemen direkt unter info@wtschnell.de.
Stand: 05/2022